- Official Post
Facebookfund - vielleicht machen das in Zukunft ja viele?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich nicht mehr bereit bin, den Gebührenbeitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen.
Begründung:
Im Rundfunk-Staatsvertrag ist folgendes zu lesen:
„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.
Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
§ 11 Auftrag (1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.
Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. (2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ (Hervorhebungen von mir)
Tatsache ist aber, dass seit Beginn der Corona-Krise die Anstalten diesem Auftrag nicht mehr gerecht werden, sondern ihn geradezu unterminieren. Anstatt unabhängig, ausgewogen, neutral, meinungsbildungsfördernd, ausgewogen und sachlich zu informieren, mutierten die Sender zu regierungskonform agierenden und einseitig informierenden Medien, die alle kritischen Meinungen, Haltungen und Überzeugungen systematisch ausblenden und mitnichten neutral und umfassend informieren!
Es werden Haltungen kolportiert, die Kritiker der Coronapolitik in diffamierender, herabwürdigender und abwertender Weise betrachten. Eine Auseinandersetzung mit deren zahlreichen Sachargumenten und Fragen, logischen und wissenschaftlichen Unstimmigkeiten und Argumenten findet in keiner Weise statt.
Es werden lediglich politisch regierungskonforme Meinungen und Inhalte veröffentlicht, während davon abweichende Fakten, Informationen und Tatsachen weggelassen werden. Damit machen sich die Sender mitschuldig am Abbau der Meinungsvielfalt und -freiheit sowie an den immer stärker werdenden autoritär-totalitären Tendenzen in Deutschland, indem sie ihre Aufgabe als 4. Gewalt im Staat, die das Handeln der Regierung kritisch, investigativ und unabhängig im Blick haben muss, nicht mehr wahrnehmen. Während der ganzen Zeit gab es nur zwei kritische und ernsthafte und gut recherchierte Beiträge – einen in der ARD und einen im ZDF. Die jedoch blieben leider ohne Folgen.
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki gehört zu jenen, die die Öffentlich-Rechtlichen scharf kritisieren. Am 3.12.2020 sagte er in einer Online-Diskussion der Mannheimer Abendakademie und der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema „Meinungsfreiheit“, ARD und ZDF „schüren Angst“, „berichten einseitig“ und „werden ihrem Programmauftrag nicht mehr gerecht“. Dem kann ich leider nur zustimmen!
Da ich scheinbar einen Vertrag mit den Rundfunkanstalten abgeschlossen habe und gezwungenermaßen diese mitfinanzieren muss, erwarte ich, dass der Rundfunkstaatsvertrag auch eingehalten wird, ansonsten ist er nichtig. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, inwiefern ich einen Vertrag abgeschlossen habe und zu welchen Bedingungen. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren – allerdings aber auch nur, wenn der Rundfunkstaatsvertrag von der anderen Seite eingehalten wird.
Solange diese einseitige, unausgewogene, unkritische, regierungskonforme, propagandistische und durch Weglassungen imponierende Berichterstattung so bleibt, werde ich keine Beiträge mehr zahlen. Ich kann und will das nicht mitfinanzieren und dadurch unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx