3-G- Regel Arbeitsplatz

  • Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt, zur angekündigten 3-G-Regel am Arbeitsplatz in Österreich.

    Wir bitten, diese Informationen auch in Ihren Netzwerken zu verteilen.

    An

    Österreichische Wirtschaftskammer

    Österreichische Landwirtschaftskammer

    Bundesarbeiterkammer

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

    Wien, am 11.10.2021

    Betrifft: 3-G-Regel am Ort der beruflichen Tätigkeit

    Sehr geehrte Sozialpartner!

    Zahlreiche Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, Ihre Mitglieder, haben sich an uns mit der Bitte um Unterstützung gewandt.

    1. Es ist den öffentlichen Medien unmissverständlich zu entnehmen, dass Sie – ohne Einbindung der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen – über eine 3-G-Regel im öffentlichen und privaten Arbeitsbereich beraten, verhandeln und entscheiden, damit den Auftrag der Bundesregierung zur Erhöhung der Impfquote erfüllen möchten, unabhängig von den Anliegen der Sie finanzierenden Mitglieder. Sollten wir dabei einen Irrtum unterliegen, so ist es Ihnen unbenommen, das Gegenteil schlüssig zu behaupten und unbedenklich nachzuweisen.

    2. Eine 3-G-Regel im Sinne der Corona - Maßnahmen am Ort der beruflichen Tätigkeit bedeutet, dass die berufliche Tätigkeit nur ausgeübt werden darf, wenn der/die Arbeitnehmer/in negativ auf Sars-CoV-2 getestet, von einer Sars-CoV-2 Erkrankung genesen, oder gegen Sars-CoV-2 geimpft ist, und der/die Arbeitgeber/in nur derart qualifizierte Personen zur Arbeit zulassen darf.

    Eine solche, schwerwiegend in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger/innen eingreifende Regelung muss bewiesen evidenzbasiert und rechtlich einwandfrei begründet sein:

    2.1. Welche Gefahrenlage liegt der Krankheit Sars-CoV-2 zugrunde?

    Die Mortalitätsrate beträgt laut Prof. Ioannidis u.a. 0,15%. Wie Sie wissen, zählt Prof. Ioannidis zu den weltweit am meisten - von den 10 führenden Wissenschaftlern - zitierten Personen.

    Die durch Sars-CoV-2 gefährdete Risikogruppe besteht aus vorwiegend älteren Personen mit ein und mehr Vorerkrankungen. Das Mortalitätsrisiko bei Personen unter 64 Jahren ist statistisch gesehen praktisch ohne Bedeutung.

    Herr Lothar Wieler, verbeamteter Präsident des Robert Koch-Instituts in Deutschland, ist nunmehr zur Erkenntnis gelangt, dass Sars-CoV-2 vergleichbar mit der Grippe (Influenza) sei und von dieser Infektion chronisch Kranke betroffen wären.

    2.2. Welche Aussagekraft hat ein PCR-Test?

    Ein PCR-Test (und alle sonstigen am Markt befindlichen Tests) können keine Infektion mit Sars-CoV-2 nachweisen und sind ebenso wenig für diagnostische Zwecke zugelassen (validiert). Ein PCR-Test darf nur im Rahmen einer klinischen Abklärung durch einen Arzt (siehe Ärztegesetz) Verwendung finden. Bei niedriger Prävalenz der Erkrankung in der Bevölkerung nimmt der Anteil an falsch positiv getesteten Personen erheblich zu.

    2.3. Welche (Schutz-) Wirkung verschafft eine „Impfung“ gegen Sars-CoV-2?

    Sämtliche „Impfsubstanzen“ wurden im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 nur bedingt zugelassen, weil wesentliche Studien zu mittel- und langfristigen Auswirkungen, zu Auswirkungen auf die Fertilität, Karzinogenität, Genveränderungen, Auswirkungen bei Medikamenteneinnahmen nicht vorliegen. Die kolportierte Sars-CoV-2 „Impfung“ ist keine Impfung, weil sie keine sterile Immunität erzeugen kann, das heißt, dass „geimpfte“ Personen sich auch weiterhin mit Sars-CoV-2 infizieren und eine solche Infektion weiterübertragen können. Dies ergibt sich schon aus den Einreichdokumenten der Impfhersteller selbst und den Zulassungsdokumenten der EMA. Selbst wenn ein Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf gegeben sein sollte, was letztlich nicht erwiesen ist, so verringert sich dieser Schutz bereits nach kurzer Zeit wesentlich. Auch geimpfte Personen können an Covid-19 (schwer) erkranken und versterben (vergleiche beispielsweise

    „Impfdurchbrüche“ in Israel und Island, Länder mit einer hohen Durchimpfungsrate).

    Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass eine 3-G-Regelung jedweden evidenzbasierten Grundlagen entbehrt. Damit würden sich weitere – rechtliche – Überlegungen zur 3-G-Regel a priori erübrigen, welche wir aber zu Ihrer Aufklärung dennoch vornehmen.

    3. Jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte muss ultima ratio, also verhältnismäßig sein. Eine 3-G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie diskriminierend ist, gegen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung der Privatsphäre, Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums usf., weil weder Geeignetheit noch Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffes rechtlich begründbar sind.

    Im Übrigen ist es rechtlich unzulässig, jemanden zum Selbstschutz (durch eine „Impfung“ – ein Arzneimittel) zu verpflichten.

    Wir rufen Ihnen die Verordnung des Europarates, Nr. 2361, vom 27.01.2021 in Erinnerung, wonach es unzulässig ist, jemanden zu diskriminieren, weil er sich keiner „Impfung“ unterziehen möchte. Ebenso ist es unzulässig, eine „Impfung“ als Voraussetzung für den Eintritt in das öffentliche oder berufliche Leben vorzuschreiben. Jede Art von Impfzwang oder Diskriminierung wegen Impfverweigerung ist rechtlich verpönt.

    Wie Ihnen bekannt sein wird oder sollte, hat der Verfassungsgerichtshof in zig-Erkenntnissen erkannt und festgestellt, dass maßgebliche Bestimmungen in Covid-19-Verordnugnen gesetz- und verfassungswidrig waren. So beispielsweise waren der gesamte 1. Lockdown, die Betretungsverbote für Gaststätten-, Freizeit- und Sportbetriebe, Handelsbetriebe mit einer Kundenfläche von über 400 m2, die Maskentragepflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen usw. rechtswidrig.

    Aus den Aufhebungen – höchstgerichtlich festgestellte Verfassungs- und Rechtsbrüche der Verordnungsgeber - folgt, dass sämtliche durch solche verordneten Bestimmungen geschädigte Personen und Unternehmen Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich nach § 1 Amtshaftungsgesetz (gesamt in Euro Milliardenhöhe) geltend machen können. Wir haben Kenntnis davon, dass die Vorbereitungen für solche Klagen bereits getroffen werden.

    Wenn also der Verfassungsgerichtshof eine 3-G-Regel am Ort der beruflichen Tätigkeit als gesetzwidrig aufheben wird – wovon wir aufgrund der Sach- und Rechtslage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen – haben sämtliche Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, denen durch eine von Ihnen gut geheißene 3-G-Regelung Schäden und sonstige Nachteile entstehen bzw. entstanden sind, Amtshaftungsansprüche nach § 1 Amtshaftungsgesetz gegen die Republik Österreich. Ob sich im Rahmen Ihrer Mitwirkung Schadenersatzansprüche auch gegen Sie richten können, werden Rechtsanwälte und Juristen zum gegebenen Zeitpunkt in Prüfung ziehen.

    4. Im Auftrage der Personen und Unternehmen, die sich mit der Bitte um Hilfe an uns gewendet und denen wir Unterstützung zugesagt haben, stellen wir Ihnen abschließend nachstehende Fragen:

    4.1. Welche Erforschung und Prüfung evidenzbasierter Grundlagen und Fakten (durch unabhängige Studien und Gutachten unabhängiger Wissenschaftler/innen und Fachleute) für die Einführung einer 3-G-Regel am Ort der beruflichen Tätigkeit haben Sie vorgenommen und können Sie nachweisen?

    4.2. Welche Rechtsgutachten durch unbefangene Juristen zur Einführung einer 3-G-Regel liegen Ihnen vor und können Sie nachweisen?

    4.3. Warum sollen die „geimpften“ Personen vor den aufgrund ihrer freien Entscheidung „ungeimpften“ Personen geschützt werden, wenn die „geimpften“ Personen - zumindest nach dem Mainstream - einen Impfschutz genießen? Oder sollen die „ungeimpften“ Personen vor den „geimpften“ bzw. auch „ungeimpften“ Personen geschützt werden, ohne dass sie hierzu ihre Einwilligung gegeben haben?

  • Was wäre eigentlich wenn sich die Arbeitnehmer solidarisieren würden und alle daheim blieben?

    Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.

    Man wird ja wohl noch träumen dürfen

    "Erst wenn der letzte Laden geschlossen, das letzte Buch geschreddert, der letzte Bargeldschein verbrannt wurde,

    werdet ihr feststellen, dass man Freiheit nicht digitalisieren kann." (Ken Jebsen)


  • Was wäre eigentlich wenn sich die Arbeitnehmer solidarisieren würden und alle daheim blieben?

    das passiert nur leider nicht, weil es keinen gibt, wie bei Black lives matter, der die Propaganda dafür finanziert und alle mobilisiert.

    Wir selber hätten doch auch schon längst unsere Masken wegwerfen können, uns niemals testen lassen und den Lockdown und alle anderen Maßnahmen missachten können.

  • Nach Italien führt nun auch Österreich 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ein!

    Die Schlinge zieht sich immer weiter zu!!


    Als nächstes kommen dann die kostenpflichtigen Tests und am Ende wird gekündigt. wer sich nicht regelmäßig impfen lässt.

    Ab wann wehren sich die Menschen?

  • Ab wann wehren sich die Menschen?

    Ich denke, die werden sich nie wehren.

    Denn zuerst haben sie die Empathie der Menschen untereinander zerstört und dann Jeden gegen Jeden aufgehetzt.

    Divide et impera.

    Das funktioniert schon, seit der erste Affe vom Baum gestiegen ist.

    Lache das Leben an, und es knurrt zurück. ( Jean Paul )

  • Herbert Kickl sagt:

    "Die türkis-grüne Bundesregierung denkt bereits laut über Maßnahmen für nicht geimpfte Menschen nach. Repressalien für all jene, die sich gegen die umstrittene Impfung entscheiden, stehen im krassen Widerspruch zu unseren Grund- und Freiheitsrechten.

    Der 26. Oktober 2021 soll daher zum „Tag der Freiheit“ werden, an dem alle Coronamaßnahmen fallen und Österreich wieder zur alten Normalität zurückkehrt"

    Ich hoffe, dass viele gleichzeitig gegen diese Maßnahmen aufstehen und sich nicht davon abhalten lassen, nur weil österreichweit nur die FPÖ dazu aufruft. KIckl ist nicht mehr oder weniger "rechts" als wir alle es sind.

  • Eigentlich hat die 3 G Regel auch Vorteile, jetzt weiß man endlich, wer in der Firma noch ungeimpft ist, bisher haben ja viele ein Geheimnis daraus gemacht, was ich nie verstanden habe, alleine kann man nicht dagegen kämpfen.

    Beim Testen lernt man nun immer Gleichgesinnte kennen und kann sich verbünden:

  • Sehe ich auch so, DAS ist eher kontraproduktiv für unsere Herrscher: Wir sehen, wie viele wir doch noch sind^^

    Ich war ja in der Schule lange die Einzige mit ohne Jugendweihe und FDJ, Mobbing und anzügliche Bemerkungen gab es vereinzelt von Lehrern, von Klassenkameraden gar nicht (die haben das eher noch verteidigt für mich).

    Zu Beginn der Lehrzeit hieß es im Internat: "Ihr habt einen ganz linientreuen Lehrer (Parteisekretär) als Klassenlehrer, wer nicht in der FDJ ist, für den ermöglicht der immer nur einen schlechten Berufsschulabschluß. - Nunja, hatte mich gerade von meinem Strebertum verabschiedet:(

    Erster Tag in der Berufsschule, relativ schnell die obligatorische Frage: "Wer ist nicht in der FDJ?"

    Ganz verschämt habe ich mich , in der vordersten Reihe sitzend, gemeldet und dachte 'Jetzt gehts los.'

    Pustekuchen!

    Sein Blick schweifte über mich hinweg in die hinteren Reihen und er stöhnte: Da haben sie mir ja eine Klasse angedreht.=O

    Ich drehte mich vorsichtig um und siehe da: Wir waren zu sechst oder siebt:D

    Er verhielt sich die ganze Lehrzeit über human zu uns.^^

    "Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten.
    Nicht die Erbsenzähler." Erich von Däniken

  • Ich halte diese Politiker nicht für sehr intelligent.

    Gerade den neuen Ampelkoalitionären würde ich zutrauen, daß sie eine Kennzeichnung der Ungeimpfen forden könnten.

    Deren IQ liegt knapp über 11, also noch weit unterhalb dem Niveau einer Seeanemone.

    Wenn dann plötzlich ganz viele mit einem bunten Bändchen oder Button herumlaufen müssen und die bemerken, wie viele sie sind, wäre es zu spät.

    Lache das Leben an, und es knurrt zurück. ( Jean Paul )

  • Wenn dann plötzlich ganz viele mit einem bunten Bändchen oder Button herumlaufen müssen und die bemerken, wie viele sie sind, wäre es zu spät.

    die treffen sich doch eh schon beim fast täglichen Testen... und in der Firma weiß man jetzt auch endlich, wer nicht geimpft ist, so kann man sich solidarisieren.