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In Österreich, wie auch in Frankreich, Italien, Schweden oder Ungarn gibt es die Widerspruchslösung, die besagt, dass eine Organentnahme an einer hirntoten Person dann zulässig ist, wenn diese einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Widerspruchslösung wurde 1978 vom Europarat als Regelung über die Organentnahme bei Verstorbenen empfohlen.
In vielen anderen Ländern gibt es über die Organentnahme die Zustimmungslösung, bei der man zu Lebzeiten durch eines Organspenderausweis einer Organspende zustimmen muss.
Die Organe werden dabei noch Lebenden unter Vollnarkose entnommen. Da Organe von biologisch toten Menschen wertlos sind, da sofort die Verwesung beginnt, gibt es die Definition "klinisch tot", um die Organentnahme legitimieren zu können. Auch wenn hirntote Menschen nicht mehr lebensfähig wären, ist es nicht so, dass sie nichts mehr spüren. Der Tod bzw. Abschied vom Körper wird in vielen Kulturen in Ritualen begangen, der sich über mehrere Tage hinzieht. Ist es eine Menschenrechtsverletzung der Spender, besonders weil man vor dem Ausweiden keine Schmerzmittel verabreicht? Vielleicht spüren sie ja noch etwas?
Was anderes wäre eine Lebendspende, z.B. eine Niere für einen Familienangehörigen oder sich als Knochenmarkspender einzutragen.
Wie seht ihr das? Seid ihr potentielle Organspender, habt ihr einen Organspenderausweis?
Ich als Österreicherin bin eine potentielle Organspenderin, überlege aber, eine Organspende abzulehnen, würde in dem Fall aber auch selber eine Transplantation für mich nicht in Anspruch nehmen.
Ein sehr heikles Thema, weil man natürlich nicht weiß, wie es ist, wenn man selber auf ein Organ hoffen müsste. Die andere Seite ist die, dass Organtransplantationen auch ein Geschäft sind und es vielleicht doch auch andere Möglichkeiten für Heilung gäbe, die nicht soviel Geld bringen.